Es kann aber vorkommen, dass die Grabinschrift erneuert oder verändert werden muss. Auf Doppelgrabsteinen etwa, oder bei Tiefengräbern, ist die Grabinschrift zunächst nur einem Toten gewidmet. Stirbt der Ehepartner, muss sein Name der Grabinschrift nachträglich hinzugefügt werden. Genau so können Denkmalbeschriftungen oder Beschilderungen von Institutionen der Restauration oder Erweiterung bedürfen.